Ich danke euch, Kerstin, Peter und Wolfgang für eure offenen Meinungen.
Ich glaube wenn ich schon gestern Abend einen Beitrag zu meinen Gefühlen geschrieben hätte, dann wäre der viel schlimmer ausgefallen. Aber man soll ja erst einmal eine Nacht darüber schlafen und alles setzen lassen, bevor man dann los poltert - eine Tugend die mir als Skorpionin eigentlich völlig ab geht.
Heute Morgen, als ich kurz vor 8.00 Uhr wieder meinen Arbeitsweg fuhr und dachte, na sie werden alle weg sein, traute ich meinen Augen nicht, RTL stand da und N24 ... Was um aller Welt glaubten die Reporter denn noch filmen zu müssen?
Vielleicht bin ich auch irgendwie anders erzogen, das Unrechtbewusstsein scheint sich in mir irgendwie anders ausgeprägt zu haben, denn schon das Wort "mutmaßlicher" hat mir nicht gefallen, hatte er doch am Montag ein Geständnis abgelegt.
Aber ich versuch auch die Menschen zu verstehen, die es mir - sei es durch ihre Ausbildung oder ihren Beruf - anders erklären können.
Ein Täter gilt so lange als unschuldig bis er rechtskräftig veruteilt ist. Dabei ist es völlig egal was der Mensch aussagt, oder was sein Opfer berichtet... In allererster Linie ist er ein Mensch und um ein gerechtes Urteil fällen zu können, zählen allein nur Beweise und man kann als Anwalt und Richter keinerlei Gefühl für oder gegen ihn aufbringen.
Was mich dabei aufbringt ist der Gedanke an ein Urteil, das wenn es hoch ausfällt, mit 15 Jahren Haft und danach Sicherheitsverwahrung gefällt würde. 15 Jahre - heute mit gleich 45 Jahren kann ich sagen das 15 Jahre sehr schnell vergehn werden.
Und dann folgt diese Sicherheitsverwahrung ... in der Wikipedia ist dazu folgendes zu lesen:
Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet, was nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 auch im Einklang mit der Verfassung steht.
Mindestens alle zwei Jahre, beginnend mit dem ersten Tag der Unterbringung, muss geprüft werden, ob weiterhin die Gefahr besteht, dass der Täter außerhalb des Vollzugs rechtswidrige Taten begehen wird. Wird dies verneint, dann wird die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und es tritt Führungsaufsicht ein. Erfolgt während der Bewährungszeit kein Widerruf der Entscheidung, gilt die Unterbringung endgültig als erledigt. Lehnt das Gericht die Aussetzung ab, läuft die Frist erneut an.
Nach zehn Jahren muss die Unterbringung beendet werden, sofern nicht die Gefahr besteht, das vom Untergebrachten infolge seine Hanges erhebliche Straftaten begangen werden, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Dann tritt für mindestens zwei Jahre Führungsaufsicht ein. Dies ist der Regelfall, nur besonders gefährliche Straftäter können länger als zehn Jahre, mitunter bis an ihr Lebensende, verwahrt werden.
Der Verwahrte kann auch vom Gericht in ein psychiatrisches Krankenhaus oder in eine Entziehungsanstalt überwiesen werden, wenn dies seine Resozialisierung besser fördert. Eine Rückkehr in die Sicherungsverwahrung kann angeordnet werden, wenn die Überweisung keinen Erfolg erzielt hat bzw. die Resozialisierung in der Sicherungsverwahrung doch besser gefördert wird.
Lass ihn nun alle zwei Jahre drei Mal vor eine Kommission treten, dann kommt er mit Ende 50 vielleicht wieder raus... Stephanie wäre dann 35 Jahre und hätte vielleicht ihr Leben irgendwie in den Griff bekommen und was ist dann?
Und genau das ist es, was mich so aufbringt ... - aber dann ist da eben dieser Gedanke der mir sagt, man muss auch ihm die Möglichkeiten geben sein Leben in den Griff zu bekommen ... er ist auch ein Mensch ...
Und ich bin völlig hin und hergerissen - denn wäre es meine Tochter - diesen letzten Gedanken spreche ich nicht aus, denn den kennt nur sie alleine...
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