Gestern ruft mich eine Freundin an und erzählt mir folgendes: Ihr Sohn (19) ist seit letzten Sommer mit dem Abi fertig und sucht eine Ausbildung. Er wohnt alleine und verdient sich nebenbei seit September mit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis jeden Monat 400 EUR in einem Restaurant.
Sie hat nun von der Familienkasse einen Bescheid bekommen in dem steht, da er eine Beschäftigung aufgenommen hat, besteht kein Anspruch mehr auf das Kindergeld. (§ 32 Abs.4 Zif. 1 EStG)
Meiner Meinung nach kann er doch bis zu 7.680,00 EUR im Jahr dazu verdienen und hat trotzdem Anspruch - sehe ich das verkehrt?
Weiß jemand Rat?
Kommentare