Wenn man früh um 10 nach 6 Uhr von einem Hammer, der auf Metall schlägt geweckt wird, dann liegt das am Nachbarbetrieb, der gleich gegenüber seit Monaten an einer neuen Halle hämmert ...
Klar, der Chef des Betriebes liegt noch im Bett und hört nichts von all dem ... wohnt er doch ein Dorf weiter ... Aber wir, die wir hier unmittelbare Nachbarn sind, fühlen uns gestört ...
Am 16. April 2008 war der
Tag gegen Lärm ... - Übrigens, laut "
Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" wird als Nachtzeit die Zeit von 20.00-07.00 Uhr angegeben ... sollten sich die Herren da drüben mal Uhren zu legen ...
Ordnungswidrigkeit: Geräusche können durch unsachgemäßes Verhalten oder missbräuchliche Nutzung von Gegenständen störend wirken.
Möglicherweise liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Im Ordnungswidrigkeitengesetz § 117 Unzulässiger Lärm (1) heißt es dazu: "Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigem oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."
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