... Denn sie wissen nicht was sie tun? ... Wäre hier die Frage ... Ich nehme mal an die Leute, welche die Biberburg an der Pulsnitz weggeräumt haben, hatten einen besonderen Grund dafür ...
Der Biber ist in Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union aufgeführt. Das bedeutet, dass der Bestand dieser Art durch spezielle Schutzgebiete und Schutzprogramme gefördert werden soll. Außerdem sind auch alle Vorkommen der Art außerhalb von Schutzgebieten zu schützen. Alle Arten mit diesem Schutzstatus sind gleichzeitig automatisch „streng geschützte“ Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Abschnitt 3 „Besonderer Artenschutz“). Damit dürfen sie nicht gefangen oder getötet werden. Auch ihre Lebensstätten unterliegen automatisch besonderem Schutz, selbst wenn sie außerhalb von Schutzgebieten liegen. Außerdem ist es verboten, sie ohne besondere Genehmigung zu halten, zu kaufen oder verkaufen, sie in Besitz zu nehmen oder kommerziell zur Schau zu stellen. Zitat aus der Wikipedia
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Die folgenden Bilder zeigen die Biberburg noch im Oktober ...
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