Samstag, 31. Mai 2008
Morgens früh um sechs
Morgens früh um sechs
kommt die kleine Hex.Morgens früh um sieb'n
holt sie gelbe Rüb'n.Morgens früh um acht
sie den Kaffee macht.Morgens füh um neun
geht sie in die Scheun'.Morgens früh um zehn
holt sie Holz und Spän'.Feuert an um elf,
kocht dann bis um zwölf.Hurtig Kinder, kommt zu Tisch,
heute gibt es Krebs und Fisch!
Kinderlied
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Sternenhimmel
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Freitag, 30. Mai 2008
:)
Mohngeschichten
Dienstags
Mittwochs
Donnerstags
Freitags ...
Ich habe festgestellt, das keine andere Blume so viel Aufmerksamkeit bekommt wie der Mohn ... Überall kann man lesen, wie wir uns über die ersten Blüten freuen ...
Liegt es am Mohn an sich?
Liegt es am rot?
Liegt es daran, das er ja nur sehr kurz blüht?
Oder liegt es daran? ...
Der MohnWie dem auch sei ... vielleicht schickt ihr mir ja eure Mohnbilder und wir sammeln hier einen Frühlingsaugenblick ...Wie dort, gewiegt von Westen,
Des Mohnes Blüte glänzt!
Die Blume, die am besten
Des Traumgotts Schläfe kränzt;
Bald purpurhell, als spiele
Der Abendröte Schein,
Bald weiß und bleich, als fiele
Des Mondes Schimmer ein.
Zur Warnung hört ich sagen,
Daß, der im Mohne schlief,
Hinunter ward getragen
In Träume schwer und tief;
Dem Wachen selbst geblieben
Sei irren Wahnes Spur,
Die Nahen und die Lieben
Halt' er für Schemen nur.
In meiner Tage Morgen,
Da lag auch ich einmal,
Von Blumen ganz verborgen,
In einem schönen Tal.
Sie dufteten so milde!
Da ward, ich fühlt es kaum,
Das Leben mir zum Bilde,
Das Wirkliche zum Traum.
Seitdem ist mir beständig,
Als wär es nur so recht,
Mein Bild der Welt lebendig,
Mein Traum nur wahr und echt;
Die Schatten, die ich sehe,
Sie sind wie Sterne klar.
O Mohn der Dichtung! wehe
Ums Haupt mir immerdar!
Ludwig Uhland (1787 - 1862)
Donnerstag, 29. Mai 2008
Lärm - 10 nach 6
Ordnungswidrigkeit: Geräusche können durch unsachgemäßes Verhalten oder missbräuchliche Nutzung von Gegenständen störend wirken. Möglicherweise liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Im Ordnungswidrigkeitengesetz § 117 Unzulässiger Lärm (1) heißt es dazu: "Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigem oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."
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