(von althochdeutsch brunna = „Brustharnisch“, „Panzer“ und von
althochdeutsch hild, hiltja = „Kampf“); Brunhild, Brunhilde, Brünhilde,
nordisch Brynhildr, Brynhild.
Brünhild ist in der nordischen und in der deutschen Sage eine Frau mit
zauberischen, riesenhaften Kräften, die nur durch übermenschliche Taten
bezwungen werden kann.
Zur ältesten Schicht des Stoffes scheint die Werbung um die Königin
Islands, Brünhild, durch Siegfried im Auftrag Gunthers zu gehören. Dabei
schließt Siegfried stellvertretend für Gunther die Ehe mit ihr (Beilager
mit Schwert, das zwischen ihnen liegt). Die Teilnahme Gunthers an der
Werbungsfahrt, die Freierprobe (Flammenritt und Kampfspiele) und der
Werbungsbetrug (Gestaltentausch und Tarnkappe) sind wahrscheinlich erst
jüngere Entwicklungen, die in Deutschland („Nibelungenlied“) und im
Norden (eddische Sigurddichtung, „Völsungasaga“ und „Thidrekssaga“)
unterschiedlich gestaltet wurden.
Nach diesen Überlieferungen kann Gunther die von Brünhild aufgegebenen
Kraftproben nicht lösen. Siegfried muß nicht nur dort für Gunther
einspringen; er muß Brünhild auch in der Brautnacht bezwingen. Im
„Nibelungenlied“ nimmt Siegfried ihr im Schutz der Tarnkappe Ring und
Gürtel und bricht dadurch Brünhilds übermenschliche Kraft.
Brünhild nimmt sich das Leben, nachdem Hagen in ihrem Auftrag Siegfried
ermordet hat.